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Leitfaden für Gemeinden zu Abfallsammelstellen und Separatsammlungen

Haftung

An Sammelstellen oder bei Holsammlungen gibt es wegen Unfällen immer wieder Sachschäden wie Schäden an Personen. Wer in welchem Fall verantwortlich ist oder bezahlen muss, ist oft nicht einfach zu klären. Untenstehende Liste gibt einen Überblick über häufige Fälle. Die Gemeinde sollte versuchen durch bauliche Massnahmen oder durch Nutzungsregelungen Schäden zu vermeiden. Wenn sie Entsorgungsaufgaben an Dritte überträgt, sollte exakt geklärt werden, wer für welche allfälligen Schäden haftet.

Typische Fälle bei Sammelstellen oder bei Holsammlungen

  • Verkehrsunfälle bei der Sammelstelle (Fussgänger, Autos, Transportfahrzeuge des Betreibers).
  • Personen-Verletzungen im Zusammenhang mit Containern oder Infrastruktur, z.B. Stürze auf Treppen, Glatteis, in unbedeckte Container, Kinder die in unbewachte Container hineingelangen und sich verletzen, Personal bei der Bedienung von Maschinen.
  • Brände in den Containern oder im Gebäude.
  • Papier- und Sperrgutholsammlung: Stürze vom Sammelfahrzeug, hinunterfallendes oder rutschendes Sammelgut, Verletzungen beim Einsammeln und Einladen.
  • Schäden am Gebäude oder an der Infrastruktur, z.B. Vandalismus an unbewachten Sammelstellen.
  • Schäden an der Umwelt, z.B. auf den natürlichen Boden auslaufende Flüssigkeiten (Öl, Lösungsmittel, Treibstoffe etc.).

Merkblatt zur Haftung von Kommunale Infrastruktur