Gemeinden können die Separatsammlung selber und mit eigenen Mitarbeitenden durchführen oder einzelne Entsorgungsdienstleistungen, wie den Betrieb der Sammelstellen und die Holsammlungen oder die gesamte Abfallentsorgung auslagern. Dafür kommen beispielsweise Zweck- oder Abfallverbände (auch interkantonale Zusammenarbeit) oder Privatunternehmen infrage. So oder so ist aber die Gemeinde für die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen verantwortlich gemäss Pflichtangebot. Wenn die Gemeinde Entsorgungsdienstleistungen, wie z.B. den Betrieb einer Sammelstelle an einen Privaten überträgt, gilt es die Finanzierung (Stichworte sind: Gebühren, Steuern, Entsorgungskosten, Wertstofferlöse) zwischen der Gemeinde und dem Betreiber genau festzulegen. Bitte beachten Sie die Praktizierten Finanzierungsmodelle beim Outsourcing. Im Dokument Submission sind Links und Hinweise zum Thema Ausschreibungen zu finden.
Der Abtransport und die Entsorgung der Wert- und Abfallstoffe können von der Gemeinde an einen gemeinde- oder kantonsübergreifend organisierten Zweck- oder Abfallverband delegiert werden. Idealerweise werden dafür gleichartige Sammelgebinde angeschafft, die eine gemeinsame, effiziente und kostengünstige Logistik erlauben. Für die Kooperation bestehen verschiedene Organisations- und Finanzierungsmodelle. Informieren Sie sich bei bestehenden Verbänden und Organisationen.
Zum Beispiel:
Mögliche Rechtsformen: Die Gemeinden können sich als Verband, Genossenschaft oder in gewissen Kantonen als interkommunale Anstalt organisieren. Auch die Regelung mittels eines Vertrags ist möglich. Alle diese Formen können für die Zusammenarbeit bei der Abfallentsorgung geeignet sein.
Möchten Sie auch Ihren Verband oder Ihre Art der regionalen Zusammenarbeit als Beispiel aufführen? Melden Sie sich bitte bei info@swissrecycling.ch
Aufgaben wie der Betrieb von Sammelstellen, Sammlungen und anderen Dienstleistungen können je nach kantonalen Vorschriften auch an Privatfirmen übertragen werden. Die Vorteile für die Gemeinde bestehen in einer personellen und administrativen Entlastung. Die Aufsichtspflicht wird durch einen Vertrag und durch die Kontrolle der darin beschriebenen Leistungen wahrgenommen.
Mustervertrag
Hinweise Vertrag
Praktizierte Finanzierungsmodelle beim Outsourcing.