Die Öffnungszeiten bei betreuten Sammelstellen richten sich nach den Bedürfnissen der Einwohner/innen und den finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde. Mit viel Besuch ist vor allem an Samstagen zu rechnen.
Es empfiehlt sich, Öffnungszeiten auch für unbetreute Sammelstellen festzulegen, u.a. wegen Lärmemissionen: 07.00 – 19.00h ist üblich und empfehlenswert. In der Kommunalen Polizeiverordung sind die Ruhezeiten ev. vorgegeben.
Oft werden Sammelstellen nicht nur innerhalb der Öffnungszeiten benutzt. Wenn nötig, z.B. bei Klagen wegen Lärm, müssen Massnahmen ergriffen werden, damit die Öffnungszeiten eingehalten werden. Dies kann zum Beispiel durch eine Umzäunung mit Tor erreicht werden.