Die SIA-Norm 500 Hindernisfreies Bauen ist auch bei Abfallsammelstellen zu beachten.
Bei Bauten und Anlagen müssen die Bedürfnisse und Rechte behinderter Menschen seit dem 1.1.2004 nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beachtet werden. Seit 2009 ist die neue SIA Norm Hindernisfreie Bauten gültig und ersetzt die Norm SN521 500. Kommunale Infrastruktur empfiehlt, die Norm auch bei der Planung von Abfallsammelstellen zu beachten.
Weitere Informationen: www.hindernisfreie-architektur.ch
Handbuch "Hindernisfreie Gemeindeverwaltung"
Der Boden der Sammelstelle muss dicht (betoniert) sein, Gefälle haben und über ein Abwassersammelsystem (Rinne und Auffangbecken) verfügen, damit keine Schadstoffe oder Öl auf den umliegenden Naturboden gelangen.
Für die Planung und Dimensionierung von Abfallsammelstellen und Containerstandplätzen hat Kommunale Infrastruktur Empfehlungen und ein Berechnungsschema bereitgestellt.
Vor allem bei Hauptsammelstellen spielt das Verkehrskonzept eine wichtige Rolle. Es wird bei der Planung oft unterschätzt. Ein Verkehrskonzept besteht im Wesentlichen aus der Verkehrsführung und der Parkierung. Der Sicherheit gilt die erste Priorität, damit Unfälle verhindert und der reibungslose Entsorgungsablauf garantiert werden können. Eine gute, durchdachte Verkehrsführung hilft, bei Grossandrang Staus zu vermeiden. Sie sollte so angelegt sein, dass die Benutzer ohne Manövrieren (z.B. Rückwärtsfahren) an- und wegfahren können.
Varianten