Die Gemeinden müssen Güter, Dienstleistungen und Bauleistungen gemäss den kantonalen oder kommunalen Beschaffungrichtlinien (IVöB) einkaufen. Gewünschte Leistungen, deren Preis über den im Anhang der IVöB genannten Schwellenwerte liegt, müssen öffentlich ausgeschrieben werden; für Leistungen unter diesem Schwellenwert müssen mind. 3 Offerten eingeholt werden. Bevor eine Entsorgungsdienstleistung, der Bau einer Sammelstelle oder die Beschaffung einer neuen Serie Container ausgeschrieben wird, sollte abgeklärt werden, ob sich eine Zusammenarbeit mit einer nahe gelegenen Gemeinde lohnen würde.