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Leitfaden für Gemeinden zu Abfallsammelstellen und Separatsammlungen

Beschaffung von Entsorgungsdienstleistungen

Die Gemeinden müssen Güter, Dienstleistungen und Bauleistungen gemäss den kantonalen oder kommunalen Beschaffungrichtlinien (IVöB) einkaufen. Gewünschte Leistungen, deren Preis über den im Anhang der IVöB genannten Schwellenwerte liegt, müssen öffentlich ausgeschrieben werden; für Leistungen unter diesem Schwellenwert müssen mind. 3 Offerten eingeholt werden. Bevor eine Entsorgungsdienstleistung, der Bau einer Sammelstelle oder die Beschaffung einer neuen Serie Container ausgeschrieben wird, sollte abgeklärt werden, ob sich eine Zusammenarbeit mit einer nahe gelegenen Gemeinde lohnen würde.

Hilfreiche Fragen beim Erstellen des Pflichtenheftes

  • Beschreiben Sie detailliert den Auftrag und die Anforderungen: was sind die Bedürfnisse der Gemeinde?
  • Was muss der Anbieter können? Wie oft und wie lange?
  • Welche Infrastrukturen sind vorhanden? Besonderheiten und Platzverhältnisse beachten!
  • Informieren Sie sich über Preise und die vertraglichen Leistungen bei vergleichbaren Gemeinden.

Weitere Informationen zum Beschaffungswesen